AGB
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von daisygrip, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Spätestens mit der Entgegennahme der von daisygrip erbrachten Lieferung und Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einkaufsbedingungen des Kunden wie auch mündliche Nebenabreden haben nur insofern Gültigkeit, als sie von daisygrip ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2. Angebote
3. Preise
Sämtliche Preise von daisygrip sind Nettopreise und verstehen sich ab Werk/Lager exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Zahlung
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unbare Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kunde trägt die Bankgebühren für unberechtigte, von ihm verschuldete Rücklastschriften. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist daisygrip berechtigt, Mahngebühren in Höhe von € 2,50 je Mahnung und für den ausstehenden Betrag Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Daisygrip ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, jede weitere Lieferung einzustellen oder nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung zu liefern. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Forderungen gegenüber daisygrip nur dann berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Eigentumsvorbehalt
6. Lieferung, Gefahrübergang und Gefahrtragung
Angegebene Lieferzeiten sind nicht verbindlich, es sei denn, die Lieferzeit wurde von daisygrip ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt. Die Beförderung der Ware ab Werk bzw. Lager, erfolgen auf Gefahr und zu Lasten des Kunden.
7. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Betriebs-, Verkehrs-, Transport- und Energieversorgungsstörungen, außergewöhnliche Ereignisse u.ä., die außerhalb des Einflussbereiches von daisygrip stehen, befreien daisygrip für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkung von der Pflicht zur Lieferung bzw. Einhaltung eines vereinbarten Termins, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche oder Rechte erwachsen.
8. Schadensersatz wegen Verletzung der Abnahmeverpflichtung
9. Behandlung fehlerhafter Ware
10. Mängelansprüche
Im Verkehr mit Unternehmern bestehen Ansprüche für offensichtliche Mängel nur, wenn der Kunde den offensichtlichen Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware daisygrip schriftlich anzeigt. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde zunächst die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Daisygrip ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Im übrigen erfolgt die Mängelgewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn daisygrip grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von daisygrip zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.


